Aufgaben des Kirchenvorstandes
Die Aufgaben unseres Kirchenvorstandes, der sich aus den gewählten und berufenen sowie dem erweiterten Kirchenvorstand zusammensetzt, sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.
Welche Aufgaben und Rechte hat der Kirchenvorstand?
Gottesdienst:
Er entscheidet über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, über Gottesdienstzeiten, unterschiedliche Gottesdienstformen und spirituelle Angebote.
Auch über den Kindergottesdienst berät er und beschließt Form und Uhrzeit.
KonfirmandInnenunterricht:
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich etwa für Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes.
Evangelischer Kindergarten:
Der Kirchenvorstand verantwortet die Trägerschaft des evangelischen Kindergartens.
Der Kirchenvorstand verantwortet die Trägerschaft des evangelischen Kindergartens.
Christliche Lehre und christliches Leben:
Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen, z.B.: Wie kann das Evangelium heute glaubwürdig verkündigt werden?
Besetzung der Pfarrstellen: Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt werden muss, wirkt der Kirchenvorstand bei der Besetzung mit. Alternierend wählt er aus drei vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten aus oder stimmt einem Vorschlag des Landeskirchenamtes zu bzw. lehnt ihn ab.
Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens:
Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Mission, Männer– und Frauenarbeit, Jugendarbeit, Eltern– und Familiendienste, Kirchenmusik, Ökumene etc.
Konfliktmanagement:
Bei Konflikten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde übernimmt der Kirchenvorstand die Funktion eines Vermittlers.
Kirchliche Gebäude:
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst– und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst– und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.
Auf vermögensrechtlichem Gebiet hat der Kirchenvorstand folgende Aufgaben:
Er verwaltet das Ortskirchenvermögen. Er beschließt über Haushaltsplan und Jahresrechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.
Er verwaltet das Ortskirchenvermögen. Er beschließt über Haushaltsplan und Jahresrechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.
Für besondere kirchliche Aufgaben engagieren sich die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, um Spenden und freiwillige Dienstleistungen zu gewinnen.
Mitwirkung in den Kirchenparlamenten:
Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen.
Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese setzt sich zusammen aus gewählten Ehrenamtlichen mit unterschiedlichsten Berufen; aus PfarrerInnen, DekanInnen, HochschullehrerInnen sowie aus berufenen Mitgliedern.
Nähere Informationen finden Sie unter
landessynode.bayern-evangelisch.de
Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen.
Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese setzt sich zusammen aus gewählten Ehrenamtlichen mit unterschiedlichsten Berufen; aus PfarrerInnen, DekanInnen, HochschullehrerInnen sowie aus berufenen Mitgliedern.
Nähere Informationen finden Sie unter
landessynode.bayern-evangelisch.de